InformationNr. 0085
Prüfverfahren: So vergeben wir die Prüfnote

Die Prüfnote fasst in einer Zahl zusammen, wie ein Glücksspielanbieter laut seinen veröffentlichten Unterlagen abschneidet. Grundlage ist die deutsche Schulnotenskala von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (mangelhaft). Sie entsteht aus sechs Einzelnoten, die mit festen Anteilen gewichtet und auf eine Nachkommastelle gerundet werden.
Die sechs Kriterien und ihre Gewichte
| Kriterium | Gewicht | Was bewertet wird |
|---|---|---|
| Lizenz | 25 % | Eintrag auf der GGL-Whitelist, Art der Erlaubnis, freigegebene Domains |
| Spielerschutz | 20 % | Einzahlungslimit über LUGAS, OASIS-Abgleich, Panikbutton, eigene Limits, Hilfeverweise |
| Bonusbedingungen | 15 % | Umsatzfaktor, Fristen, Höchsteinsatz, ausgeschlossene Spiele, Verständlichkeit |
| Zahlung | 15 % | Zahlungsarten, Gebühren, Auszahlungsvoraussetzungen laut AGB |
| Angebot | 15 % | Spielautomaten, Hersteller, Sportarten, Wettmärkte, Apps |
| Transparenz | 10 % | Impressum, Klarheit der AGB, Erreichbarkeit laut Hilfebereich |
Notenstufen und ihre Bedeutung
| Prüfnote | Notenwort |
|---|---|
| 1,0 bis 1,5 | sehr gut |
| 1,6 bis 2,5 | gut |
| 2,6 bis 3,5 | befriedigend |
| 3,6 bis 4,5 | ausreichend |
| 4,6 bis 5,0 | mangelhaft |
Eine fiktive Beispielrechnung: Ein Anbieter mit Einzelnoten von 1,0 für Lizenz, 2,0 für Spielerschutz und je 3,0 in den übrigen vier Kriterien erreicht 0,25 + 0,40 + 0,45 + 0,45 + 0,45 + 0,30 = 2,3, also gut.
Obergrenze 4,0 für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
Steht ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist, fehlen die Grundlagen von Lizenz und Spielerschutz: kein Einzahlungslimit über LUGAS, keine Anbindung an OASIS, keine deutsche Aufsicht. Seine Prüfnote kann deshalb nie besser als 4,0 (ausreichend) ausfallen, egal wie groß Spielauswahl oder Bonus sind. Solche Marken erscheinen in keiner Rangliste. Ihr Prüfbericht nennt außerdem, dass die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel nach § 285 StGB strafbar sein kann.
Welche Quellen wir auswerten
- die amtliche Whitelist der GGL, aktuell im Stand 02.10.2026
- AGB, Bonusbedingungen und Teilnahmebedingungen des Anbieters
- Hilfe- und Zahlungsseiten des Anbieters
- das Impressum des Betreibers
- Beschreibungen in App Store und Google Play
- Angaben der Spielehersteller zu Auszahlungsquote und Volatilität
Rechtliche Angaben stützen sich auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die Veröffentlichungen der GGL. Hintergründe dazu bietet der Ratgeber zum Glücksspielstaatsvertrag.
Warum wir Dokumente prüfen statt selbst zu spielen
Ein Spielerkonto legt die Redaktion für eine Bewertung nicht an, Einzahlungen und Spielrunden gehören nicht zur Methode. Eine einzelne Spielsitzung sagt wenig über einen Anbieter aus, weil Ergebnisse vom Zufall abhängen und Bearbeitungszeiten schwanken. Verbindlich sind dagegen die Bedingungen, denen jeder Kunde zustimmt. Sie sind nachprüfbar, und jeder Leser kann sie selbst nachlesen. Steht eine Angabe nicht in den Unterlagen, schreiben wir sie nicht.
Wann eine Note neu berechnet wird
Die GGL aktualisiert ihre Whitelist bei Bedarf, mindestens aber einmal monatlich. Wir gleichen jede neue Fassung ab und prüfen Bonus- und AGB-Änderungen, sobald sie uns bekannt werden. Jede Seite trägt ein Stand-Datum. Alle Ergebnisse finden Sie unter Testberichte, die Redaktion stellt sich unter Redaktion vor.
Fragen und Antworten
- F1Wie wird die Gesamtnote gerundet?
- Die sechs Einzelnoten werden mit ihren Anteilen multipliziert und addiert. Das Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet und dem passenden Notenwort zugeordnet.
- F2Was passiert, wenn ein Anbieter von der Whitelist verschwindet?
- Dann wird er neu bewertet, aus allen Ranglisten entfernt und sein Prüfbericht entsprechend angepasst.
- F3Warum fehlen manchmal Werte wie die Auszahlungsdauer?
- Weil wir nur Angaben übernehmen, die der Anbieter selbst veröffentlicht. Fehlt eine Angabe, bleibt das Feld leer, statt geschätzt zu werden.