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18+Glücksspiel kann süchtig machen. Teilnahme ab 18 Jahren.Hilfe findenGGL-Whitelist Stand 02.10.2026

RatgeberNr. 0123

Glücksspielstaatsvertrag 2021: die wichtigsten Regeln im Überblick

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt Online-Slots, Poker, Sportwetten und Lotterien in Deutschland. Hier stehen die wichtigsten Regeln mit Paragrafen.

Glücksspielstaatsvertrag 2021: die wichtigsten Regeln im Überblick

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft und regelt bundesweit, welches Glücksspiel in Deutschland erlaubt ist und unter welchen Bedingungen. Seitdem können virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Sportwetten eine deutsche Erlaubnis erhalten, mit strengen Regeln zum Spielerschutz. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale).

Weil der Vertrag lang und verschachtelt ist, nennen wir zu jedem Punkt den Paragrafen. So können Sie selbst im Gesetzestext nachlesen, etwa zu Zuständigkeit, Schutzregeln, Werbung, Steuern und zum Änderungsstaatsvertrag von März 2026. Die Darstellung ist keine Rechtsberatung.

Laufzeit und Grundidee des Glücksspielstaatsvertrags

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den 16 Bundesländern, denn Glücksspielrecht ist in Deutschland Ländersache. Die Fassung von 2021 hat kein festes Enddatum (§ 35 Abs. 4). Jedes Land kann mit einem Jahr Frist zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, frühestens zum 31.12.2028. Bis zum 31.12.2026 ist ein zusammenfassender Evaluierungsbericht fällig, danach alle fünf Jahre (§ 32).

Die Grundidee: Glücksspiel soll in legale, überwachte Angebote gelenkt werden, statt in den Schwarzmarkt abzuwandern. Laut GGL lag die Kanalisierungsrate für 2024 bei 77 Prozent, der illegale Anteil also bei 23 Prozent.

Die GGL: Aufsicht für Online-Glücksspiel

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts aller 16 Länder mit Sitz in Halle (Saale). Errichtet wurde sie zum 01.07.2021 (§ 27a), seit dem 01.01.2023 nimmt sie alle ihre Aufgaben wahr.

Zuständig: GGL Zuständig: Länder
virtuelle Automatenspiele online Spielbanken
Online-Poker Online-Casinospiele nach § 22c
Sport- und Pferdewetten im Internet Lotterien des DLTB
zentrale Systeme LUGAS und Sperrdatei Wettbüros vor Ort
Vorgehen gegen illegales Glücksspiel Spielhallen und Geldspielgeräte nach § 33c GewO

Alle erlaubten Anbieter stehen in einer amtlichen Liste, die wir im Ratgeber zur GGL-Whitelist erklären.

Was erlaubt ist: Slots, Poker, Sportwetten und Online-Casino

  • Virtuelle Automatenspiele (§ 22a) und Online-Poker (§ 22b): bundesweit mit GGL-Erlaubnis. Jede Pokervariante braucht eine vorherige Genehmigung.
  • Sportwetten (§ 21): online und stationär mit bundesweiter Erlaubnis.
  • Online-Casinospiele wie Roulette und Blackjack (§ 22c): Die Länder können sie für ihr Gebiet zulassen, als Staatsangebot oder per Konzession. Laut amtlicher Liste (Stand 02.10.2026) gibt es legales Online-Roulette nur in Schleswig-Holstein mit vier privaten Anbietern und in Bayern über das staatliche Angebot der Spielbanken Bayern.

Nicht erlaubnisfähig sind laut GGL Gesellschaftswetten auf Ereignisse außerhalb des Sports und Prognosemärkte.

Spielerschutz: die zentralen Regeln

Regel Inhalt Paragraf
Einzahlungslimit grundsätzlich 1.000 Euro im Monat, anbieterübergreifend § 6c
Kein paralleles Spiel nicht gleichzeitig bei mehreren Anbietern § 6h Abs. 1
Spielersperre OASIS Selbstsperre ab 3 Monaten, Panikbutton 24 Stunden §§ 8 bis 8b
Höchsteinsatz Slots 1 Euro je Spiel § 22a Abs. 7
Spieldauer Slots durchschnittlich mindestens 5 Sekunden § 22a Abs. 6
Autoplay und Jackpots verboten bei virtuellen Automatenspielen § 22a Abs. 4 und 8
Live-Wetten nur Endergebnis und nächstes Tor, nächster Satz o. Ä. § 21 Abs. 4

Die Details finden Sie in den Ratgebern zu LUGAS und dem Einzahlungslimit, zur OASIS-Sperrdatei und zur 1-Euro- und 5-Sekunden-Regel.

Glücksspielstaatsvertrag und Sportwetten

Für Sportwetten bringt der Vertrag zwei auffällige Regeln. Erstens sind während eines laufenden Spiels nur Wetten auf das Endergebnis oder auf den nächsten Abschnitt wie das nächste Tor oder den nächsten Satz erlaubt. Ereigniswetten auf die nächste Karte oder die nächste Ecke sind live nicht zulässig. Zweitens gilt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit auch hier. Eine Übersicht zugelassener Wettanbieter finden Sie unter Sportwetten.

Werbung: was erlaubt ist und was nicht

  • Zwischen 6 und 21 Uhr keine Werbung im Fernsehen, Radio und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele (§ 5 Abs. 3).
  • Keine Werbung für ein Sportereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung auf dem übertragenden Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären.
  • Keine Werbung, die sich an Minderjährige oder ähnlich gefährdete Gruppen richtet (§ 5 Abs. 2).
  • Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten (§ 5 Abs. 7).

Steuern und Strafrecht

Neben dem Staatsvertrag gilt das Rennwett- und Lotteriegesetz. Seit Juli 2021 fallen 5,3 Prozent Steuer auf Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker an, bei Sportwetten eine Wettsteuer von 5,3 Prozent (rund 5 Prozent des Einsatzes). Steuerschuldner ist der Anbieter. Details im Ratgeber Steuern.

Im Strafgesetzbuch stellt § 284 StGB das Veranstalten unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unter Strafe. § 285 StGB betrifft die Spieler: Wer an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel teilnimmt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.

Durchsetzung: Zahlungsblockaden und Netzsperren

Die GGL kann Zahlungsdienstleistern untersagen, Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel abzuwickeln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4). Laut GGL wurden 2024 so die Zahlungswege für 165 illegale Seiten gekappt. Im selben Jahr wurden 657 illegale Seiten durch Sperrmaßnahmen aus Deutschland unerreichbar. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im März 2025, dass die alte Fassung von Nr. 5 nicht gegen Zugangsprovider angewendet werden kann. Die GGL setzt seither bei Hostprovidern an.

Der Änderungsstaatsvertrag von März 2026

Am 26.03.2026 haben die Länder einen Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021 unterzeichnet. Er betrifft unter anderem Zuverlässigkeitsprüfungen (§ 4b), den Abgleich mit der Sperrdatei (§ 8 Abs. 3), Sperrmaßnahmen gegen Vermittlungsdienste im Sinne des Digital Services Act, auch bei reiner Durchleitung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5), und den Datenaustausch mit anderen Behörden (§ 9 Abs. 3a). In Kraft tritt er am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde. Ob das bei Redaktionsschluss bereits der Fall war, konnten wir nicht bestätigen.

Fragen und Antworten

F1Seit wann gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021?
Seit dem 1. Juli 2021. Er hat kein festes Enddatum, die Länder können frühestens zum 31.12.2028 kündigen.
F2Was regelt der Glücksspielstaatsvertrag für Online Casinos?
Virtuelle Automatenspiele sind bundesweit mit GGL-Erlaubnis zulässig, mit 1 Euro Höchsteinsatz und 5-Sekunden-Regel. Online-Roulette und Blackjack sind Ländersache und derzeit nur in Schleswig-Holstein und Bayern legal.
F3Wer überwacht die Einhaltung?
Für Online-Slots, Online-Poker und Online-Sportwetten die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale). Lotterien, Spielbanken und Online-Casinospiele beaufsichtigen die Länder.
F4Ist der Änderungsstaatsvertrag von 2026 schon in Kraft?
Unterzeichnet wurde er am 26.03.2026. Er tritt nach der letzten Ratifikation in Kraft. Ob das bereits geschehen ist, konnten wir bei Redaktionsschluss nicht bestätigen.
F5Kann ich mich als Spieler strafbar machen?
Ja, bei unerlaubtem Glücksspiel. § 285 StGB sieht für die Teilnahme Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vor.