RatgeberNr. 0122
GGL-Whitelist erklärt: so prüfen Sie, ob ein Anbieter legal ist
Die GGL-Whitelist ist die amtliche Liste erlaubter Glücksspielanbieter. Hier steht, was sie enthält und wie Sie Firmenname, Marke und Domain richtig abgleichen.

Die GGL Whitelist ist die amtliche Liste aller Glücksspielanbieter, die in Deutschland eine Erlaubnis haben. Veröffentlicht wird sie von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf gluecksspiel-behoerde.de. Ob ein Online-Casino oder Wettanbieter legal ist, prüfen Sie dort am zuverlässigsten, und zwar anhand der genauen Domain, nicht nur des Markennamens.
In der Praxis hakt die Suche oft daran, dass Firmenname und Marke verschieden sind. Wie Sie trotzdem zum richtigen Eintrag finden, zeigt die Anleitung in fünf Schritten weiter unten. Unsere Prüfberichte stützen sich auf die Liste mit Stand 02.10.2026.
Rechtsgrundlage und Aktualisierung der Liste
Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Danach veröffentlicht die zuständige Behörde im Internet eine gemeinsame amtliche Liste der erlaubten Veranstalter und Vermittler. Das Wort Whitelist steht nicht im Gesetz, hat sich aber eingebürgert. Die GGL aktualisiert die Liste nach Bedarf, mindestens aber einmal im Monat.
| Merkmal | GGL-Whitelist |
|---|---|
| Herausgeber | Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Halle (Saale) |
| Rechtsgrundlage | § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 |
| Aktualisierung | nach Bedarf, mindestens monatlich |
| Inhalt | Erlaubnisinhaber, Glücksspielart, Domains, Vertriebsweg, Datum der Erlaubnis |
| Stand unserer Kopie | 02.10.2026 |
Welche Angebote in der Liste stehen
Die Whitelist umfasst die bundesweit von der GGL erlaubten Angebote, aber auch Angebote unter Aufsicht der Länder:
- Virtuelle Automatenspiele, also Online-Spielotheken mit Slots,
- Online-Poker,
- Sportwetten mit Vertriebsweg online oder stationär, außerdem Pferdewetten,
- Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks,
- Spielbanken,
- Online-Casinospiele nach Landesrecht, derzeit Schleswig-Holstein und Bayern.
Nicht aufgeführt sind Spielhallen, Lotto-Annahmestellen und örtliche Wettbüros. Wer eine Spielhalle vor Ort sucht, findet sie also nicht in dieser Liste. Die Online-Spielhalle mit Echtgeld, wie sie oft genannt wird, heißt im Gesetz virtuelles Automatenspiel und steht sehr wohl darin.
Firmenname, Marke, Domain: der häufigste Stolperstein
Die Liste führt den Erlaubnisinhaber, also die Firma. Die Marke, unter der Sie spielen, ist oft eine andere. Eine Firma kann mehrere Marken betreiben, und ein Markenname kann bei unerlaubten Seiten nachgeahmt werden. Entscheidend ist deshalb die Domain.
| Marke | Erlaubnisinhaber laut Whitelist | Hinweis |
|---|---|---|
| BingBong, JackpotPiraten | DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH | eine Firma, zwei Marken |
| Tipico (Online-Casino in Schleswig-Holstein) | Tipico Karlsruhe Limited | mehrere Domains, darunter casino.tipico.de |
| Novoline (Online-Casino in Schleswig-Holstein) | NOVOLINE.DE GmbH | Domain casino.novoline.de |
| DrückGlück (Online-Casino in Schleswig-Holstein) | Skill On Net Limited | Domain drueckglueck.de/casino |
Das Beispiel Tipico zeigt, warum die Domain zählt: Die Firma ist mit mehreren Domains eingetragen, und jede gilt für eine bestimmte Erlaubnis. Eine ähnlich klingende Adresse, die nicht in der Liste steht, gehört nicht dazu.
Anbieter prüfen in fünf Schritten
- Die amtliche Liste auf gluecksspiel-behoerde.de aufrufen, Bereich für Spielende.
- Im Impressum des Anbieters den Firmennamen des Betreibers nachlesen.
- In der Liste nach Firma oder Marke suchen.
- Die genaue Domain vergleichen, Buchstabe für Buchstabe, einschließlich Subdomain.
- Die Glücksspielart prüfen: Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt keine Slots ab und umgekehrt.
Fehlt die Domain in der Liste, hat das Angebot keine Erlaubnis, auch wenn der Markenname bekannt ist oder das Design professionell wirkt. Bei Online-Casinospielen nach Landesrecht kommt hinzu: Die Erlaubnis gilt nur für Spieler im jeweiligen Land.
Typische Fehler beim Abgleich
- Nur nach der Marke suchen. Viele Marken stehen nicht als Überschrift in der Liste, sondern als Domain unter dem Firmennamen.
- Ähnliche Domains für dieselben halten. Eine Endung wie .com statt .de oder ein zusätzliches Wort in der Adresse genügt, damit es ein anderes, nicht erlaubtes Angebot ist.
- Ein Siegel auf der Website für einen Beweis halten. Logos und Lizenzhinweise kann jeder auf seine Seite setzen. Maßgeblich ist nur die amtliche Liste.
- Eine ausländische Lizenz mit einer deutschen Erlaubnis verwechseln. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht.
- Eine alte Kopie der Liste nutzen. Die GGL aktualisiert mindestens monatlich, Erlaubnisse können hinzukommen oder wegfallen.
Beispiele zugelassener Online-Spielotheken
Die folgende Liste zeigt eine Auswahl von Anbietern virtueller Automatenspiele mit Eintrag in der Whitelist, geordnet nach unserer Prüfnote. Die vollständigen Prüfberichte erklären, welche Domains eingetragen sind.
Online-Spielotheken mit GGL-Erlaubnis (Auswahl)
| Rang | Anbieter | Prüfnote | Angebot | Zahlungsarten | Aktion |
|---|---|---|---|---|---|
| 01 | 1,6 gut | 100 % bis zu 25 Euro + 400 Freispiele für Book of Ra Deluxe (0,10 Euro je Spin) auf die erste Einzahlung ab 1 Euro | PayPal, Apple Pay, Trustly, Klarna | Zum Anbieter | |
| 02 | 1,6 gut | 100 % bis zu 100 Euro + 125 Freispiele für Book of Ra Deluxe auf die erste Einzahlung | PayPal, Klarna, Trustly, Sofortüberweisung | Zum Anbieter | |
| 03 | 1,7 gut | 400 % bis 40 Euro + 100 Freispiele | PayPal, Visa, Mastercard, Apple Pay | Zum Anbieter | |
| 04 | 1,7 gut | 100 % auf die erste Einzahlung bis 100 Euro | PayPal, Paysafecard, Trustly, Visa | Zum Anbieter | |
| 05 | 1,7 gut | siehe Prüfbericht | PayPal, Echtzeitüberweisung, Klarna, Visa | Zum Anbieter | |
| 06 | 1,8 gut | 100 % bis 100 Euro + 50 Freispiele | PayPal, Klarna, Paysafecard, Visa | Zum Anbieter |
Nur Anbieter mit Erlaubnis laut GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026). Werbelinks. 18+
Eine ausführliche Rangliste finden Sie auf der Seite legale Online Casinos.
Was ein fehlender Eintrag bedeutet
Anbieter ohne Eintrag dürfen in Deutschland weder anbieten noch werben (§ 4 und § 5 GlüStV 2021). Für Spieler hat das Folgen: kein Anschluss an das Einzahlungslimit über LUGAS, keine Abfrage der OASIS-Sperrdatei, keine deutsche Aufsicht. Die GGL kann Zahlungsdienstleistern untersagen, Zahlungen an solche Anbieter abzuwickeln. Und die Teilnahme an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein.
Umgekehrt gilt: Ein Eintrag macht nicht jede Werbung eines Anbieters rechtmäßig. Darauf weist die GGL selbst hin. Die Liste sagt, dass ein Angebot erlaubt ist, nicht, dass es gut ist. Wie wir zugelassene Anbieter bewerten, beschreibt unser Prüfverfahren.
Whitelist und Lotto
Auch die staatlichen Lotterien stehen in der Liste, unter Aufsicht der Länder. Wer Lotto online spielen möchte, kann so prüfen, ob ein Angebot zur Lotteriegesellschaft des eigenen Bundeslandes gehört. Mehr zu den Lotterien auf der Seite Lottozahlen aktuell.
Fragen und Antworten
- F1Wo finde ich die GGL-Whitelist?
- Auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, gluecksspiel-behoerde.de, im Bereich für Spielende unter der Übersicht erlaubter Anbieter.
- F2Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?
- Nach Bedarf, mindestens aber einmal im Monat.
- F3Warum finde ich eine bekannte Marke nicht in der Liste?
- Die Liste führt den Erlaubnisinhaber, also die Firma. Suchen Sie nach dem Firmennamen aus dem Impressum und vergleichen Sie dann die Domain.
- F4Stehen Spielhallen in der Whitelist?
- Nein. Spielhallen, Lotto-Annahmestellen und örtliche Wettbüros sind nicht aufgeführt. Online-Spielotheken mit virtuellen Automatenspielen dagegen schon.
- F5Ist ein Anbieter auf der Whitelist automatisch empfehlenswert?
- Nein. Der Eintrag zeigt, dass das Angebot erlaubt ist. Über Bonusbedingungen, Zahlungen oder Transparenz sagt er nichts.
- F6Reicht eine Lizenz aus Malta für Deutschland?
- Nein. Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Sportwetten braucht ein Anbieter eine Erlaubnis der GGL. Eine ausländische Lizenz ersetzt sie nicht.