Zum Inhalt
18+Glücksspiel kann süchtig machen. Teilnahme ab 18 Jahren.Hilfe findenGGL-Whitelist Stand 02.10.2026

PrüfberichtNr. 0339

Stake Erfahrungen: Krypto-Casino ohne deutsche Lizenz

Stake hat keine deutsche Erlaubnis und führt Deutschland laut mehreren Bewertungsportalen als gesperrtes Land.

Prüfurteil

Stake hat keine deutsche Erlaubnis und schließt Deutschland laut mehreren Portalen aus. Für deutsche Spieler kommt das Angebot nicht in Frage.

Stärken

  • Betreiber Medium Rare N.V. öffentlich bekannt
  • Curaçao-Lizenznummer in mehreren Quellen übereinstimmend genannt

Schwächen

  • Nicht auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026)
  • Deutschland laut mehreren Portalen gesperrt
  • Kein LUGAS-Limit und keine OASIS-Anbindung
Datenblatt Stake
Status in Deutschlandnicht auf der GGL-Whitelist
BetreiberMedium Rare N.V. (Curaçao)
LizenzCuraçao Gaming Authority, OGL/2024/1451/0918 (laut Drittquellen)
Sportwettenja
Spielautomatenja

Nicht auf der GGL-Whitelist

Stake hat keine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Es gibt keinen deutschen Spielerschutz (kein LUGAS-Limit, keine OASIS-Anbindung), und die Teilnahme an nicht erlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein.

Stake hat keine Erlaubnis für Deutschland: Auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026) gibt es keinen Eintrag. Für diesen kurzen Bericht zu Stake Erfahrungen konnten wir nur Drittquellen auswerten, denn die offizielle Seite war beim Abruf nicht erreichbar. Mehrere Bewertungsportale führen Deutschland als gesperrtes Land, eine Quelle behauptet das Gegenteil.

Stake und Deutschland: der Status

Punkt Befund
GGL-Whitelist kein Eintrag
Betreiber Medium Rare N.V. (Curaçao)
Lizenz Curaçao Gaming Authority, OGL/2024/1451/0918 (laut Drittquellen)
Angebot Krypto-Casino und Sportwetten
Deutschland laut mehreren Portalen gesperrtes Land

Rechtslage: keine GGL-Erlaubnis für Stake Casino

Virtuelle Automatenspiele und Sportwetten im Internet dürfen in Deutschland nur Anbieter mit Erlaubnis der GGL anbieten. Eine Lizenz aus Curaçao gilt hier nicht. Es fehlen LUGAS-Limit, OASIS-Abgleich und deutsche Aufsicht. Die GGL kann Zahlungen an unerlaubte Anbieter sperren lassen, und die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein. Werbung dafür ist verboten.

Hinzu kommt der Widerspruch in den Quellen selbst: Wenn ein Anbieter Deutschland in seinen Länderlisten ausschließt, verstößt schon die Kontoeröffnung aus Deutschland gegen dessen eigene Regeln. Gewinne können dann mit Verweis auf die AGB einbehalten werden, und eine deutsche Stelle, die vermittelt, gibt es nicht. Auch eine Rückforderung von Verlusten vor Gericht ist rechtlich offen: Eine Grundsatzentscheidung des BGH stand bei Redaktionsschluss noch aus, mehr dazu im Ratgeber Verluste zurückfordern.

Warum diese Seite kurz bleibt

Wenn ein Anbieter Deutschland selbst ausschließt, gibt es für deutsche Leser nichts zu empfehlen und wenig zu prüfen. Wir verzichten deshalb auf eine ausführliche Bewertung von Spielen und Bonus. Wer Sportwetten mit deutscher Erlaubnis sucht, findet sie im Sportwetten-Vergleich, Spielotheken unter legale Online-Casinos. Ein Hinweis zum Schluss: Glücksspiel ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt, Hilfe bei Spielproblemen bietet das BIÖG kostenlos unter 0800 1 37 27 00.

Bewertungsmatrix
KriteriumGewichtTeilnote
Lizenz und Aufsicht25 %5,0
Spielerschutz20 %5,0
Bonusbedingungen15 %3,0
Ein- und Auszahlung15 %3,5
Angebot15 %2,5
Transparenz10 %4,0
Prüfnote100 %4,0 ausreichend

Anbieter ohne Erlaubnis der GGL erhalten höchstens die Note 4,0.

Fragen und Antworten

F1Ist Stake in Deutschland erlaubt?
Nein. Stake steht nicht auf der GGL-Whitelist. Deutschland ist laut mehreren Bewertungsportalen ein gesperrtes Land des Anbieters.
F2Ist Stake seriös?
Betreiber und Curaçao-Lizenznummer werden in mehreren Quellen übereinstimmend genannt. Eine deutsche Aufsicht und deutscher Spielerschutz fehlen jedoch.
F3Bietet Stake Sportwetten an?
Ja, laut Drittquellen Casino und Sportwetten. In Deutschland sind Online-Sportwetten aber nur bei Anbietern mit GGL-Erlaubnis zulässig.