PrüfberichtNr. 0349
ultrabet Erfahrungen: kein GGL-Eintrag, Angebot nicht dokumentiert
ultrabet steht nicht auf der GGL-Whitelist. Betreiber, Lizenz und Angebot ließen sich bisher nicht dokumentieren.
Prüfurteil
ultrabet hat keine deutsche Erlaubnis. Betreiber, Lizenz und Angebot sind bislang nicht dokumentiert.
Stärken
- Abgleich mit der GGL-Whitelist liefert ein klares Ergebnis
- Seite wird nach einer Nachrecherche ergänzt
Schwächen
- Nicht auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026)
- Kein deutscher Spielerschutz (kein LUGAS-Limit, keine OASIS-Anbindung)
- Betreiber und Lizenz nicht dokumentiert
| Status in Deutschland | nicht auf der GGL-Whitelist |
|---|
Nicht auf der GGL-Whitelist
ultrabet hat keine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Es gibt keinen deutschen Spielerschutz (kein LUGAS-Limit, keine OASIS-Anbindung), und die Teilnahme an nicht erlaubtem Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein.
ultrabet hat keine deutsche Erlaubnis: Unter diesem Namen gibt es keinen Eintrag auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026). Darüber hinaus ist wenig belegt. Betreiber, Lizenz, Spielangebot und die Frage, ob die Marke Spieler in Deutschland überhaupt anspricht, ließen sich in unserer Recherche nicht klären. Diese Seite zu ultrabet Erfahrungen bleibt deshalb kurz, bis eine Nachrecherche vorliegt.
Stand der Prüfung
| Prüfpunkt | Ergebnis |
|---|---|
| Abgleich mit der GGL-Whitelist | kein Treffer |
| Betreiber | nicht dokumentiert |
| Lizenz | nicht dokumentiert |
| Casino, Wetten, App, Bonus | keine belegten Angaben |
Rechtliche Lage ohne GGL-Erlaubnis
Der Name ähnelt mehreren anderen Glücksspielmarken. Achten Sie deshalb genau auf die Domain: Entscheidend ist, ob genau diese Adresse auf der amtlichen Liste steht, nicht ein ähnlich klingender Name.
In Deutschland dürfen virtuelle Automatenspiele und Online-Sportwetten nur Anbieter mit Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) anbieten. Fehlt der Eintrag, fehlt auch der Schutz: kein Einzahlungslimit über LUGAS, kein Abgleich mit der Sperrdatei OASIS, keine deutsche Aufsicht. Die GGL kann Zahlungsdienstleistern die Abwicklung für unerlaubte Anbieter untersagen. Die Teilnahme an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel kann nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet werden.
Erlaubte Anbieter finden Sie unter legale Online-Casinos und im Sportwetten-Vergleich. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Hilfe bei Spielproblemen bieten die Anonymen Spieler (anonyme-spieler.org) und die kostenlose Telefonberatung des BIÖG unter 0800 1 37 27 00.
| Kriterium | Gewicht | Teilnote |
|---|---|---|
| Lizenz und Aufsicht | 25 % | 5,0 |
| Spielerschutz | 20 % | 4,8 |
| Bonusbedingungen | 15 % | 3,0 |
| Ein- und Auszahlung | 15 % | 4,0 |
| Angebot | 15 % | 3,5 |
| Transparenz | 10 % | 4,8 |
| Prüfnote | 100 % | 4,3 ausreichend |
Anbieter ohne Erlaubnis der GGL erhalten höchstens die Note 4,0.
Fragen und Antworten
- F1Steht ultrabet auf der GGL-Whitelist?
- Nein, unter diesem Namen gibt es keinen Eintrag (Stand 02.10.2026). Ohne Eintrag darf sich ein Angebot nicht an Spieler in Deutschland richten.
- F2Gibt es eine ultrabet App?
- Eine App ist in keiner Quelle dokumentiert.
- F3Gibt es einen ultrabet Bonus?
- Belegte Bonusangaben liegen nicht vor. Wir nennen weder Beträge noch Codes.
- F4Warum ist diese Seite so kurz?
- Zu ultrabet ließen sich bisher weder Betreiber noch Lizenz noch Angebot dokumentieren. Wir ergänzen die Seite, sobald eine Nachrecherche belastbare Angaben liefert.